Schadensersatz
Im Rahmen von dem Schadensersatz wird ein Ausgleich eines materiellen oder immateriellen Schadens, der einer Person durch einen Schädiger zugefügt wurde, geschaffen. Unterschieden werden können primäre Schadenersatzansprüche, die unmittelbar durch das schädigende Ereignis und sekundäre Schadensersatzansprüche die im Rahmen einer Pflichtverletzung aus einem Vertrag entstanden sind, unterschieden werden.
Der Anspruch auf Schadensersatz kann sich aus den rechtlichen Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes im Rahmen der Produkthaftung für Schäden, die am Produkt eines Endabnehmers infolge eines fehlerhaften Produktes entstanden sind, ergeben. Darüber hinaus kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz aus entstandenen Schäden, die im Zuge des Betriebes eines Kraftfahrzeugs erfolgen, aus den Regelungen von dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) ergeben. Um etwaige Schadensersatzansprüche, die sich im Zuge der Erfüllung von dem Businessplan eines Unternehmens ergeben, gelten machen zu können, sollte sich umfassend mit der Thematik beschäftigt bzw. rechtlicher Beistand beschafft werden.
Das BGB regelt in § 844-846 BGB Schadensersatzansprüche die sich aus der Haftung für Drittschäden ergeben. Ansprüche auf Schadensersatz ergeben sich darüber hinaus aus Verletzungen der Haupt- oder Nebenleistungspflicht, die sich aus entsprechenden Verträgen wie beispielsweise dem Kaufvertrag ergeben. Um eine Verjährung von Ansprüchen auf Schadenersatz zu verhindern ist ein Feststellungsurteil ausstellen zu lassen.