Rentenversicherung

Über die Rentenversicherung ist eine Institution zur Organisation und Finanzierung der Altersvorsorge gegeben, die im Rahmen des Sozialversicherungssystems eine gesetzliche Alterssicherung der abhängig Beschäftigten über ein Umlageverfahren ermöglicht.

Auf Grundlage einer Versicherungspflicht nehmen abhängig Beschäftigte und freiwillig versicherte Selbstständige an der gesetzlichen Rentenversicherung teil und steuern ihren Beitrag zur Finanzierung über das Umlageverfahren bei. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung ist die Deutsche Rentenversicherung. Gesetzliche Grundlage der Rentenversicherung stellt das sechste Buch des Sozialgesetzbuchs dar. Auch für Unternehmer die ihre Existenzgründung vollzogen haben besteht die Möglichkeit sich freiwillig über die gesetzliche Rentenversicherung zu versichern.

Die Leistungen der Rentenversicherung stellen die Versicherungsrenten in Form der Altersrente, Erwerbsminderungsrente und Erziehungsrente sowie die Hinterbliebenenrente dar. Dabei gelten verschiedene persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen um Anspruch auf Leistungen zu erhalten. Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt durch verschiedene Systeme. Neben den Beiträgen die versicherungspflichtige Beschäftige leisten, wird ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln der Rentenversicherung zugeführt. Grundsätzlich werden die eingezahlten Beiträge im Umlageverfahren bis auf eine kleine Nachhaltigkeitsrücklage ausgezahlt.

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