Pauschalierungsmethode
Mit Hilfe der Pauschalierungsmethode soll der Effekt der Doppelbesteuerung von Einkünften die im Ausland von Inländern erzielt wurden, vermieden bzw. abgemildert werden. Aufgrund der Tatsache, dass die Pauschalierungsmethode die Doppelbesteuerung nicht vollkommen kompensiert oder durch diese eine zu starke Steuerermäßigung realisiert wird, wird diese nur für Einkünfte aus Ländern angewendet mit denen kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Soll im Rahmen der Umsetzung einer Geschäftsidee Handel mit Ländern betrieben werden, die nicht dem Doppelbesteuerungsabkommen unterliegen, müssen die zusätzlichen Kosten, die aufgrund der Doppelbesteuerung entstehen, im Geschäftsplan der Selbstständigkeit berücksichtigt werden.
Praktisch wird bei der Anwendung von der Pauschalierungsmethode ein pauschal festgelegter Steuersatz unabhängig von der Höhe der ausländischen Einnahmen erhoben. Die Pauschalierungsmethode wird neben der Besteuerung von im Ausland erzielten Einnahmen auch bei der Besteuerung von Dienstwagen die auch privat genutzt werden, angewendet.