Informationen zur Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung wird auch Außenprüfung genannt und von der Finanzbehörde durchgeführt. Dabei erfolgt eine umfassende Prüfung aller Verhältnisse eines Steuerpflichtigen hinsichtlich steuerrechtlicher Sachverhalte zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Für die Betriebsprüfung gelten besondere Voraussetzungen und Vorschriften. Über den Ablauf und die Ansprüche an eine ordentliche Buchführung ist bereits vor der Existenzgründung nach Erstellung des Geschäftskonzepts durch den Gründer in Erfahrung zu bringen und dementsprechend ab dem Beginn seiner Unternehmertätigkeit zu verfahren.

Zuständig für die Durchführung der Betriebsprüfung ist das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt. Für Großunternehmen und spezielle Branchen erfolgt die Betriebsprüfung über sogenannte Betriebsprüfungshauptstellen. Bestimmte Voraussetzungen gilt es hinsichtlich der zu prüfenden Steuerart, dem Steuerzeitraum und dem Steuerpflichtigen zu erfüllen bevor eine Betriebsprüfung durchgeführt werden kann. Die Betriebsprüfung kann sich über einzelne oder mehrere Steuerarten und Besteuerungszeiträume erstrecken. Bei Steuerpflichtigen die Ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus  Land- und Forstwirtschaft erzielen bedarf es keiner weiteren Erfüllung von Voraussetzungen. Der Umfang der Betriebsprüfung wird durch schriftliche Prüfungsanordnung mit Rechtsbehelfsbelehrung dem Steuerpflichtigen mitgeteilt. Dabei ist der Steuerpflichtige genau zu nennen, die Form der Steuerprüfung, die Arten und der Besteuerungszeitraum anzugeben.

Die Betriebsprüfung findet innerhalb der Geschäfts- und Arbeitszeit im Geschäftsbetrieb des Steuerpflichtigen statt. Eine Mitwirkungspflicht in Form der Aushändigung von Büchern, Geschäftspapieren und anderen relevanten Dokumenten besteht neben der der allgemeinen Auskunftspflicht für den Steuerpflichtigen.

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