Die Ersatzinvestition

Als Ersatzinvestitionen werden Investitionen bezeichnet die für bereits angeschaffte Investitionsgüter aufgewendet werden. Angewendet wird die Ersatzinvestition in der Regel für die Erneuerung von Anlagen. Die Ersatzinvestition als Reinvestition erfolgt im Rahmen von Investitionen die durch Verschleiß oder technischen Fortschritt anfallen um die bisherige Kapazität aufrecht erhalten zu können. Mit der Reinvestition soll die Abschreibung von Investitionsgütern ausgeglichen werden. Als Erweiterungsinvestition erfolgt eine Ersatzinvestition über die zusätzliche Schaffung von Input um eine Outputerhöhung zu erreichen.

Ob eine Erweiterungsinvestition sinnvoll ist sollte immer im Einzelfall entschieden werden. Wenn beispielsweise hohe Kosten mit einer Erweiterungsinvestition verbunden sind und diese aufgrund von zu niedriger Auslastung nicht vollständig genutzt wird, kann dies zu einer Gewinnschmälerung führen. Etwaige Ersatzinvestitionen sollten bereits bei der Erstellung eines Businessplans zum Zeitpunkt der Gründung berücksichtigt werden um Ausgaben planen zu können. Zur Erstellung können sogenannte Businessplan Muster genutzt werden.

Rechnerisch ergibt sich die Ersatzinvestition aus der Differenz zwischen Bruttoinvestition und Nettoinvestition. Die Nettoinvestition ergibt sich dabei aus der Bruttoinvestition abzüglich der Abschreibungen.

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