Die Anfangsinvestition

Definiert man Investitionen nach Ihrem Zweck können Anfangsinvestitionen bzw. Gründungsinvestitionen, Bruttoinvestitionen und Nettoinvestitionen  unterschieden werden. Eine Anfangsinvestition erfolgt immer dann wenn ein Unternehmen mit einem sinnigen Businessplan neu gegründet wird und die Neuanschaffung von Gütern zur Erfüllung der betrieblichen Leistungserstellung notwendig ist. Eine Anfangsinvestition ist in der Regel mit einem hohen Kapitalaufwand verbunden.

Im Rahmen der Anfangsinvestition sind Sachinvestitionen und immaterielle Investitionen zu unterscheiden. Zu den Sachinvestitionen zählen bspw. Gebäude und Grundstücke. Zu den immateriellen Investitionsgütern zählen Lizenzen, Patente, und käuflich erworbenes Wissen.

Ist es erforderlich nach einer Anfangsinvestition das Investitionsgut zu reparieren, zu erweitern oder neu zukaufen, können Ersatzinvestitionen, Erweiterungsinvestitionen und Reinvestitionen unterschieden werden.
Investitionsentscheidungen bedürfen generell einer langfristigen und intensiven Planung. Insbesondere nach der Neugründung eines Unternehmens gilt es Sorgfalt bei der Anfangsinvestition walten zu lassen. Ein gesundes Maß an Weitblick und Schätzung der Gewinnentwicklung sollten ins Kalkühl gezogen werden. Investitionen binden finanzielle Mittel eines Unternehmens mit dem Zweck in späterer Frist Gewinne erwirtschaften zu können.

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