Der Eigentumsvorbehalt

Unter einem Eigentumsvorbehalt wird die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 449 Abs. 1 und §§ 929, 158 Abs. 1 BGB verstanden. Über den Eigentumsvorbehalt wird ein obligatorischer Anspruch aus einem zukünftigen Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache eines Vorbehaltskäufers bezeichnet. Mit dem Eigentumsvorbehalt soll eine Sicherung kaufrechtlicher Ansprüche gesichert werden.

Die Anwendung des Eigentumsvorbehalts ist nur für bewegliche Wirtschaftsgüter möglich. Im Bereich des Grundstückskaufs erfolgt ein Eigentumsvorbehalt über die Auflassungsvormerkung.
Mit dem Eigentumsvorbehalt ist es dem Verkäufer einer Sache möglich bis zur vollständigen Bezahlung der Sache sein Eigentumsrecht an der Sache zu behalten. Ist die verkaufte Sache noch nicht vollständig bezahlt erhält der Käufer nur ein Anwartschaftsrecht auf das Eigentum. Das Anwartschaftsrecht verbrieft das Besitzrecht für den Käufer einer Sache. Ist die gesamte Kaufpreiszahlungsforderung beglichen geht das Anwartschaftsrecht automatisch in das Eigentum über.

Die Übereignung einer Sache erfolgt unter dem Eigentumsvorbehalt unter aufschiebender Bedingung gem. § 158 BGB bis der Kaufpreis vollständig durch den Käufer gezahlt wurde. Über den Eigentumsvorbehalt sichert sich der Verkäufer hinsichtlich der Kreditvergabe an den Käufer rechtlich ab. Damit kann der Verkäufer die Gefahr von Verlusten die sich negativ auf sein Geschäftskonzept auswirken könnte vermeiden bzw. verringern.

Ein Kommentar zu “Der Eigentumsvorbehalt”

  1. Artikel im August 2010 | Businessplan - Existenzgründung

    […] Unter einem Eigentumsvorbehalt wird die Übereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung im Sinne des § 449 Abs. 1 und §§ 929, 158 Abs. 1 BGB verstanden. Über den Eigentumsvorbehalt wird ein obligatorischer Anspruch aus einem zukünftigen Eigentumserwerb an einer beweglichen Sache eines Vorbehaltskäufers bezeichnet. Mit dem Eigentumsvorbehalt soll eine Sicherung kaufrechtlicher Ansprüche erfolgen. Unter welchen Voraussetzungen der Eigentumsvorbehalt möglich ist beleuchtet der Artikel zum Eigentumsvorbehalt. […]

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