Freie Berufe
JG am 25. August 2010 um 12:21Als freie Berufe werden nach dem deutschen Recht alle Tätigkeiten bezeichnet die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Freie Berufe werden auf selbstständiger Basis ausgeübt und finden in den Bereichen der Wissenschaft, Kunst, dem Schriftstellertum sowie bei unterrichtenden oder erziehenden Tätigkeiten ihre Anwendung. Freie Berufe entstehen im Rahmen besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabungen die eigenverantwortlich und fachlich unabhängige Dienstleistungen höherer Art für Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt haben. Personen die freie Berufe ausüben werden als Freiberufler bezeichnet.
Freie Berufe können auch über die Bedienung fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte ausgeübt werden. Entscheidend dafür ist das Vorhandensein von Fachkenntnissen und der Ausübung einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit. Auch im Rahmen des Beginns der Ausübung eines freien Berufs sollte die Erstellung eines Businessplan Existenzgründer erfolgen um den Ablauf der freiberuflichen Tätigkeit umfassend planen zu können.
Die Ausübung eines Gewerbes, der Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft, die Verwaltung eigenen Vermögens und die selbstständige Ausübung eines Berufs der nicht zu den freien Berufen zählt stellt keinen freien Beruf dar. Im Bereich der Wirtschaft zählen beratende Betriebs- und Volkswirte, Sachverständige für betriebswirtschaftliche Bewertungen, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zu den freien Berufen.